JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Absatzmittler
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Buchungswettbewerb, Buchung, Wettbewerb, Reisebüro, Flug, Flüge |
| Stichwort: | Absatzmittler |
| Leitsatz: | Der Verbraucher wird in wettbewerbswidriger Weise (§ 4 Nr. 1 UWG) unsachlich beeinflusst, wenn eine Fluglinie bei den für sie tätigen Reisebüros einen Buchungswettbewerb veranstaltet, bei dem die zehn Reisebüros, die in einem festgelegten Zeitraum die meisen Flüge dieser Fluglinie buchen, einen Gewinn in Form eines Einkaufsgutscheins über 5.000,- ¤ erhalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 48/08 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Stichwort: | Absatzmittler |
| Leitsatz: | Nach Beendigung eines Markenlizenzvertrages, bei denen der Lizenzgeber keine eigenen Produkte produziert, sondern lediglich seine Marke gegen Entgelt zur Kennzeichnung fremder Produkte lizenziert, hat der Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber keinen Anspruch auf angemessenen Ausgleich entsprechend § 89b HGB. § 89b HGB kann jedenfalls auf solche "reinen" Markenlizenzvereinbarungen nicht analog angewendet werden. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, I ZR 3/09 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Verordnung (EWG) Nr. 1984/83, Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 |
| Schlagworte: | Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1984/83 - Art. 10 bis 13 - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Art. 4 Buchst. a - Alleinbezugsverträge über Mineralölerzeugnisse zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem Mineralölunternehmen - Freistellung |
| Stichwort: | Absatzmittler |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-279/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, MarkenG |
| Stichwort: | Absatzmittler |
| Leitsatz: | Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt. Für den Erwerb einer Benutzungsmarke reicht es aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten wenn auch namentlich nicht bekannten - Herstellerunternehmen sieht. |
| Volltext: BGH - Urteil, I ZR 190/05 | |
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