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Abrufarbeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1088/08 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, TzBfG
Schlagworte:Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen, Arbeitszeiterhöhung, AGB-Kontrolle, Abrufarbeit, Betriebsrisiko
Stichwort:Abrufarbeit
Leitsatz:1. Auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen ist § 14 TzBfG nach herrschender und zutreffender Ansicht nicht anwendbar.

2. Die in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarte Befristung einer Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit unterliegt jedoch einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

3. Das schützenswerte Interesse des Arbeitnehmers daran, dass der Umfang der Arbeitszeit unbefristet vereinbart wird, wird durch eine Vertragsgestaltung beeinträchtigt, die nur eine zeitlich unbefristete Teilzeitbeschäftigung vorsieht und darüber hinaus lediglich befristete, von den Arbeitsvertragsparteien zwar jeweils zu vereinbarende, vom Arbeitgeber in Zeitpunkt und Umfang aber jeweils vorgegebene Aufstockungen der Arbeitszeit bis zu einer Vollzeitbeschäftigung ermöglicht.

4. Die darin liegende Benachteiligung kann nicht durch das Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt werden, auf die allgemeine Ungewissheit über den künftigen Arbeitskräftebedarf flexibel reagieren zu können.

5. Es liegt kein Wertungswiderspruch darin, dem Arbeitgeber bei einem Abrufarbeitsverhältnis i.S.v. § 12 TzBfG für den variablen Bestandteil des Arbeitszeitkontingents eine Bandbreite von bis zu 25 % zuzugestehen, die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung aber auch dann für unzulässig zu halten, wenn sie einerseits einen Anteil von 25 % der Gesamtarbeitszeit nicht übersteigt, andererseits aber lediglich mit Umständen gerechtfertigt wird, die dem allgemeinen Betriebsrisiko des Arbeitgebers zuzurechnen sind.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1088/08



BAG – Urteil, 10 AZR 106/08 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:MTV Nr. 14, VTV Nr. 40, Anlage I zum VTV Nr. 40, Protokollnotiz XI zum MTV Nr. 14, BAT
Schlagworte:Abrufarbeit - Anspruch auf Schichtzulage
Stichwort:Abrufarbeit
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 106/08

BAG – Urteil, 5 AZR 810/07 vom 09.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Schlagworte:Betriebsrisiko, witterungsabhängiges Unternehmen
Stichwort:Abrufarbeit
Leitsatz:Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls gem. § 615 Satz 3 BGB, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 810/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 917/07 vom 02.04.2008

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Abrufarbeit
Stichwort:Abrufarbeit
Leitsatz:Zur Frage der Begründetheit eines von einer Arbeitnehmerin gestellten Auflösungsantrags mit der Rechtswirksamkeit einer (formular-)arbeitsvertraglichen Regelung, wonach die an der Kasse einer Tankstelle beschäftigte Klägerin zu einer monatlichen Stundenleistung von 100 Stunden verpflichtet wurde bei gleichzeitigem Abrufrecht des Arbeitgebers von Überarbeit bis zur "gesetzlich zulässigen" Höhe. Im Hinblick auf die Unwirksamkeit dieser Bestimmung (§ 307 BGB) und im Hinblick auf die zurückliegende Beschäftigungspraxis mit durchschnittlich 205 Monatsstunden legte das Gericht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung seiner Entscheidung eine vereinbarte Arbeitszeit von 164 Stunden mit einem zusätzlichen Abrufrecht des Arbeitgebers in Höhe von (164 mal 25 % =) 41 Stunden zu Grunde (vgl. BAG, Urt. vom 7.12.2005, Az.: 5 AZR 535/04, NZA 2006,423).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 917/07


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