JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abriss
| Rechtsgebiete: | GG, ThürVerf, ThürDSchG |
| Schlagworte: | Abriss, Denkmal, Erlaubnis, Anspruch, Ermessen, Erhaltungspflicht der Kommunen, Zumutbarkeit, Planungshoheit |
| Stichwort: | Abriss |
| Leitsatz: | 1. Liegen gewichtige Gründe im Sinne des § 13 Abs. 2 ThürDSchG für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes vor, steht die Erteilung der Genehmigung zum Abriss eines Kulturdenkmals im pflichtgemäßen Ermessen. 2. Eine Kommune kann sich trotz der in Art. 30 Abs. 2 ThürVerf, § 1 Abs. 2 ThürDSchG geregelten Erhaltungspflicht, darauf berufen, dass die Erhaltung eines Kulturdenkmals im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 ThürDSchG wirtschaftlich unzumutbar ist. 3. Steht ein Kulturdenkmal nicht in privatem, sondern in öffentlichem Eigentum, führt die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nicht dazu, dass die Abrissgenehmigung erteilt werden muss. Vielmehr ist dieser Gesichtspunkt als abwägungserheblicher Belang in die Ermessensentscheidung einzustellen. Auch die Planungshoheit einer Kommune ist ein abwägungserheblicher Belang. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 717/06 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Unlautere Machenschaften, Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz, Abriss, baufällige Gebäude, fehlende Neubebauungsabsicht, Grundstück unter staatlicher Verwaltung |
| Stichwort: | Abriss |
| Leitsatz: | Die Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz der DDR zum Zweck des Abrisses von Gebäuden stellt keine unlautere Machenschaft dar, wenn die Gebäude der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks (hier: Materialfreilager für Gewerbebetrieb) entgegenstanden und die sonstigen Enteignungsvorschriften eingehalten wurden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.07 | |
| Rechtsgebiete: | BauO LSA |
| Schlagworte: | Kamilit, Plattenbau, Abriss, Ermessensreduzierung auf Null |
| Stichwort: | Abriss |
| Leitsatz: | Bei dem Abriss von Gebäuden und insbesondere auch von Plattenbauten lässt sich ein gewisses Maß an Störungen und Belästigungen für die Nachbarn, insbesondere durch Lärm und Staubentwicklung, niemals vollständig vermeiden. Auch handelt es sich bei solchen Arbeiten regelmäßig um eine Ausnahmesituation, die für die Nachbarn auch dann zumutbar erscheint, wenn die Störungen das üblicherweise hinzunehmende Ausmaß kurzfristig überschreiten. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 211/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EKrG, EKrG 1971, ENeuOG, FStrG |
| Schlagworte: | Straßenüberführung über Bahnstrecke, Straßenbaulastträger, Gemeindestraße, Eisenbahnunternehmer, Erhaltungslast, Übergang, Rückwirkung, Gemeindeprivileg, Gewährleistungsanspruch, Kostenersatz, Aufwendungsersatz, unterlassene Erhaltungsmaßnahme, Instandsetzung, Sanierung, Erneuerung, wesentliche Änderung, normativer Schadensbegriff, ersparte Aufwendungen, fiktive Sanierungskosten, Vorteilsausgleich, Abriss, Neubau |
| Stichwort: | Abriss |
| Leitsatz: | 1. Die rückwirkende Inkraftsetzung der durch § 19 Abs. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in der Fassung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2858) angeordneten Einstehenspflicht des Eisenbahnunternehmers für den ordnungsgemäßen Erhaltungszustand einer zum 1. Januar 1994 in die Erhaltungslast des kommunalen Straßenbaulastträgers übergegangenen Straßenüberführung ist verfassungsgemäß. 2. § 19 Abs. 3 EKrG begründet einen öffentlich-rechtlichen Anspruch des kommunalen Straßenbaulastträgers auf Erstattung zweckgebundener Aufwendungen für bis zum 1. Januar 1994 unterbliebene Unterhaltungsmaßnahmen an einer Straßenüberführung. 3. Aus § 19 Abs. 3 EKrG folgt kein Anspruch auf Erstattung anteiliger "fiktiver" Sanierungskosten in Höhe der von dem Eisenbahnunternehmer ersparten Aufwendungen, wenn der kommunale Straßenbaulastträger anstelle einer Sanierung des noch nicht abgängigen Altobjekts dieses abreißt und einen den veränderten Verkehrsbedürfnissen angepassten Neubau errichtet. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 3.05 | |
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