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OLG-HAMM – Beschluss, I-15 Wx 208/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Verjährung
Stichwort:Abrechnungsspitze
Leitsatz:1. Der Beschluss über die Jahresabrechnung hat, sofern zwischen Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und Beschlussfassung über die Jahresabrechnung kein Eigentümerwechsel stattfand, anspruchsbegründende Wirkung auch hinsichtlich möglicher Vorschussrückstände (Bestätigung Senat ZMR 2004, 54).

2. Für den durch den Beschluss über die Jahresabrechnung begründeten Zahlungsanspruch läuft eine neue Verjährungsfrist (Anschluss an OLG Dresden ZMR 2006, 543).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 208/08




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