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Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

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OLG-CELLE – Urteil, 14 U 79/08 vom 10.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags
Stichwort:Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags
Leitsatz:Bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags kann der Auftragnehmer in besonderen Ausnahmefällen die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, dass er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt.

Dies kann in Ermangelung einer "Urkalkulation" so geschehen, dass die Angebote aller Subunternehmer mit der Gesamtkalkulation des Auftragnehmers gleichgesetzt und darüber hinaus keine weiteren Eigenleistungen des Auftragnehmers berücksichtigt werden. Der Wert der nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers entspricht dann den Aufwendungen, die nach den Angeboten der Subunternehmer insgesamt hätten erbracht werden müssen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 79/08




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