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Abrechenbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10389/06.OVG vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:BauGB, KAG, BGB
Schlagworte:Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Verkehrsanlage, Straßenausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Berechenbarkeit, Abrechnung, Rechnung, Abrechenbarkeit, Aufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragspflicht, interne Kosten, Fachamt, Tiefbauamt, Bauverwaltungsamt, Kostenermittlung, Aufwandsermittlung, Schlussrechnung, letzte Unternehmerrechnung, Honorar, Verjährung, Verjährungsfrist, Festsetzungsfrist, verjährte Forderung, Eigenleistung, Eigenleistungen, gemeindliche Eigenleistungen
Stichwort:Abrechenbarkeit
Leitsatz:Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP).

Gemeindliche Eigenleistungen, die in den Ausbauaufwand einfließen, können bereits bewertet werden, wenn das jeweilige Fachamt der Gemeinde sie ermitteln kann. Ihre Berechenbarkeit hängt also nicht davon ab, dass das Fachamt sie dem für die Beitragserhebung zuständigen Bauverwaltungsamt der Gemeinde mitgeteilt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10389/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11716/04.OVG vom 01.02.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Erschlossensein, Verteilung, Aufwandsverteilung, Grundstück, Erschließungsbeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Berechenbarkeit, Abrechnung, Rechnung, Abrechenbarkeit, Aufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragspflicht, Kostenermittlung, Aufwandsermittlung, Schlussrechnung, Bauleitung, Honorar, Verjährung, Verjährungsfrist, Festsetzungsfrist, verjährte Forderung, Abschlagszahlung, Abbiegespur, Zuwendung, Zuweisung, Zuschuss, Geschossflächenmaßstab, Grundstücksfläche
Stichwort:Abrechenbarkeit
Leitsatz:Die sachliche Erschließungsbeitragspflicht entsteht auch dann erst mit der Berechenbarkeit des Aufwands, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung zu veranlassen.

Für die Berechenbarkeit des Erschließungsaufwands kommt es nicht darauf an, ob die letzte Rechnung mit einer Restforderung oder - etwa aufgrund überhöhter Abschlagszahlungen - mit einem Guthaben endet.

Der Aufwand für die Baubetreuungsleistung steht grundsätzlich erst nach Ablauf der Verjährungsfrist fest. Wird nach deren Ablauf eine Honorarrechnung gestellt, ist eine Gemeinde zwar nicht gehindert, die verjährte Forderung zu begleichen. Dadurch entstehende Aufwendungen sind jedoch im beitragsrechtlichen Sinn nicht erforderlich, so dass sie nicht in den beitragsfähigen Aufwand einfließen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11716/04.OVG


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