JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abnahmeverzug
| Rechtsgebiete: | WEG, MaBV, AGBG, BGB, EGBGB, VOB/B |
| Stichwort: | Abnahmeverzug |
| Leitsatz: | 1. Ein Steuerberatungsunternehmen übernimmt in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte als Treuhänder im Rahmen eines Generalübernehmervertrages nicht die technische Baubetreuung. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Bauabnahmen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, kann aber vereinbart werden. 2. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, nicht die Gewährleistungsansprüche vor und nach der Abnahme. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 19/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, UKlaG |
| Stichwort: | Abnahmeverzug |
| Leitsatz: | 1. Die vom Betreiber eines Möbelhauses in Verträgen mit Verbrauchern über den Kauf von Einrichtungsgegenständen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung "Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen." ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. 2. Die vom Betreiber eines Möbelhauses in Verträgen mit Verbrauchern über den Kauf von Einrichtungsgegenständen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung "Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse." hält einer Inhaltskontrolle nach § 308 Nr. 3, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB stand. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2983/03 | |
| Rechtsgebiete: | SpTrUG, VertragsG, EGBGB 1986, BGB |
| Stichwort: | Abnahmeverzug |
| Leitsatz: | SpTrUG § 12 Eine gescheiterte Vermögensübertragung, die auf der Grundlage einer bis zum 12. April 1991 unwirksamen Spaltung eines ehemaligen volkseigenen Betriebs erfolgen sollte, kann nach § 12 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhand verwalteten Unternehmen - SpTrUG - vom 5. April 1991 geheilt werden. Das setzt neben der Eintragung der Spaltgesellschaften den rechtsgeschäftlichen Übertragungswillen der an der Umwandlung und Spaltung Beteiligten voraus, daß das Vermögen zum Zwecke der Gründung der Spaltgesellschaften vor dem 12. April 1991 übergehen sollte. VertragsG §§ 60, 59, 64 Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Bezahlung des Preises für die in einem Wirtschaftsvertrag vereinbarten Investitionsleistungen (§§ 63 ff des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft - VertragsG - vom 25. März 1982) setzt nach dem VertragsG unter anderem zwingend eine Abnahme in einem förmlichen Verfahren voraus. Eine konkludente Abnahme ist damit ausgeschlossen. VertragsG § 78 Das VertragsG sieht die Kündigung eines Wirtschaftsvertrags über Investitionsleistungsverträge nicht vor. EGBGB 1986 Art. 232 § 1; BGB § 305 Für Umstände, die von außen an das durch einen Wirtschaftsvertrag nach dem Vertragsgesetz begründete Schuldverhältnis herantreten und sich nicht aus seiner inneren Entwicklung ergeben, gilt nicht als kollisionsrechtlich berufene fremde Schuldstatut, das Recht der ehemaligen DDR, sondern das BGB als neues Recht. Ein solcher Umstand ist auch die nachträgliche Vereinbarung über die Beendigung eines Vertrages, der dem Vertragsgesetz der ehemaligen DDR unterliegt. BGH, Urteil vom 27. Mai 1999 - VII ZR 245/97 - OLG Dresden LG Dresden |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 245/97 | |
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