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Abnahmeverpflichtung

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 85/07 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, EGBGB, VOB/B
Stichwort:Abnahmeverpflichtung
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 85/07



BGH – Urteil, II ZR 120/07 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:AktG, MoMiG, GmbHG
Stichwort:Abnahmeverpflichtung
Leitsatz:a) Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG n.F.) finden auf Dienstleistungen, welche ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen soll, keine Anwendung.

b) Ebenso wenig liegt in dem o.g. Fall ein der Erfüllung der Einlageschuld entgegenstehendes Hin- und Herzahlen der Einlagemittel (§ 19 Abs. 5 GmbHG n.F.) vor, sofern der Inferent diese nicht für die Vergütung seiner Dienstleistungen "reserviert".

c) Dienstleistungsverpflichtungen eines Gesellschafters können als solche nicht in Eigenkapitalersatz umqualifiziert werden; jedoch können stehen gelassene Vergütungsansprüche eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen.
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 120/07

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 68/08 vom 03.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bürgschaft, Pauschalierung, Vergütungsanspruch
Stichwort:Abnahmeverpflichtung
Leitsatz:Die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers

a) "Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen" sowie

b) "Kündigt der Bauherr den Vertrag, ohne dass das Unternehmen dies zu vertreten hat, stehen dem Unternehmen die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann das Unternehmen als Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Gesamtpreises gem. § 1 Abs. 2 geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Bauherr nachweist, dass der nach § 649 BGB dem Unternehmer zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist" sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (Klausel a) bzw. § 309 Nr. 5 b BGB entsprechend (Klausel b) unwirksam.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 68/08

BFH – Urteil, IV R 77/05 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:GewStG, GewStDV
Schlagworte:Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind Dauerschulden
Stichwort:Abnahmeverpflichtung
Leitsatz:Darlehen, die einem Getränkegroßhändler von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG a.F., wenn mit den weitergereichten Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 77/05


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