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Abmarkungsmangel

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2580/00 vom 22.11.2001

Rechtsgebiete:VermG, ÖbV-Berufsordnung
Schlagworte:Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Abmarkungsmangel, Vergütungsanspruch, Geschäftsführung ohne Auftrag, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Stichwort:Abmarkungsmangel
Leitsatz:1. Behebt ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur von Amts wegen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 VermG bzw. ohne besonderen Antrag nach § 6 Abs. 2 ÖbV-Berufsordnung einen Abmarkungsmangel, so steht ihm dafür weder nach dem Vermessungsgesetz noch nach der ÖbV-Berufsordnung ein Vergütungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer zu.

2. Als Grundlage für einen Vergütungsanspruch scheiden auch die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag und der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch aus.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2580/00




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