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Ablösungsgrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 63/03 vom 11.07.2003

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Auslegung eines Tarifvertrags, Glasindustrie, Besitzstandszulage, Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Einigungsergebnis, versteckter Einigungsmangel, Dissens, Schriftform, Ablösungsgrundsatz
Stichwort:Ablösungsgrundsatz
Leitsatz:1. Wird das Verhandlungsergebnis von Tarifvertragsverhandlungen von den Tarifvertragsparteien in einem sog. Einigungsergebnis schriftlich festgehalten, das die Klausel enthält "Näheres regelt der Entgelt-Tarifvertrag" so gelten nach dem Ablösungsgrundsatz die Bestimmungen dieses Tarifvertrags, wenn er dem "Einigungsergebnis" nachfolgend formuliert und im Umlaufverfahren unterschrieben wird auch dann, wenn dieser vom Verhandlungsergebnis abweichend zum "Einigungsergebnis" im Widerspruch steht.

2. Ein versteckter Dissens führt im Tarifvertragsrecht nicht zur Unwirksamkeit.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 63/03




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