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Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 789/07 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:TVG, BMT-G II, Anlage 1 zum BMT-G II, BTV Nr. 4, TV-N Bayern
Schlagworte:Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung
Stichwort:Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung
Leitsatz:Eine andere Abmachung iSd. § 4 Abs. 5 TVG, die die Rechtsnormen eines nachwirkenden Tarifvertrag ersetzen soll, kann auch schon vor Eintritt der Nachwirkung abgeschlossen werden. Die andere Abmachung muss allerdings von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 789/07




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