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Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 191/06 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
Stichwort:Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
Leitsatz:1. Tariflich geregelte Ansprüche auf Versorgung können nicht im Wege der sog. Über-Kreuz-Ablösung durch eine beim Erwerber bestehende Betriebsvereinbarung abgelöst werden.

2. Der Regelungsgegenstand "Altersversorgung" ist nur teilmitbestimmt. Damit fehlt es für diesen Regelungsgegenstand an der notwendigen Kongruenz des Umfangs der "erzwingbaren" Regelungsmacht der Tarifpartner auf der einen und der Betriebspartner auf der anderen Seite.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 191/06




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