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Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 728/00 vom 18.09.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG, BetrAVG 1999, BetrVG
Schlagworte:Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung
Stichwort:Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung
Leitsatz:1. Die Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks durch Betriebsvereinbarung, die in künftige Zuwächse eingreift, die auf der Grundlage der abgelösten Betriebsvereinbarung hätten erdient werden können, bedarf sachlich-proportionaler Gründe. Es geht darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs zu belegen. Dafür wird regelmäßig der allgemeine Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht ausreichen. Diese sind im einzelnen darzulegen. Anderweitige naheliegende Einsparmöglichkeiten müssen zumindest erwogen und ihre Unterlassung plausibel erklärt werden. Eines ausgewogenen Sanierungsplans bedarf es indes nicht.

2. Sachlich-proportionale Gründe liegen bereits dann vor, wenn ein unabhängiger Sachverständiger Feststellungen getroffen hat, die einen dringenden Sanierungsbedarf begründen. Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 728/00




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