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Ablehnung wegen Befangenheit- Rechtsmissbrauch- Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 108/01 vom 30.03.2001

Rechtsgebiete:ArGG, ZPO
Schlagworte:Ablehnung wegen Befangenheit- Rechtsmissbrauch- Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters
Stichwort:Ablehnung wegen Befangenheit- Rechtsmissbrauch- Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters
Leitsatz:Die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, die sich über die Ablehnung von Gerichtspersonen verhält (§ 49 Abs. 3 ArbGG), gilt auch für den Fall, dass das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als rechtsmissbräuchlich verworfen wird ( wie LAG Rheinland- Pfalz EzA § 49 ArbGG Nr.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 108/01




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