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Ablehnung vor Fälligkeit

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 548/05 vom 04.04.2006

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Entgeltfortzahlung, Ausschlussfrist, Verfallfrist, Tarifvertrag, zweistufige Ausschlussfrist, Geltendmachung, Ablehnung vor Fälligkeit
Stichwort:Ablehnung vor Fälligkeit
Leitsatz:Die 2. Stufe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist (Klagfrist) wird im Allgemeinen durch eine Ablehnung vor Fälligkeit nicht in Gang gesetzt. Anders verhält es sich, wenn der Gläubiger seinerseits bereits zuvor den Anspruch geltend macht. Denn dann verzichtet er auf die ihm zustehende Überlegungsfrist.

Lehnt der Arbeitgeber vor Fälligkeit die Leistung von Entgeltfortzahlung ab und dokumentiert er dies später in den Lohnabrechnungen für die betreffenden Zeiträume, so stellt dies eine ausreichende schriftliche Ablehnung der Leistung dar, die die Klagefrist in Gang setzt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 548/05




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