JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ablehnung von Gerichtspersonen-rechtsmissbräuchliche Ablehnung-außerordentliche Beschwerde- greifbare Gesetzwidrigkeit
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Ablehnung von Gerichtspersonen-rechtsmissbräuchliche Ablehnung-außerordentliche Beschwerde- greifbare Gesetzwidrigkeit |
| Stichwort: | Ablehnung von Gerichtspersonen-rechtsmissbräuchliche Ablehnung-außerordentliche Beschwerde- greifbare Gesetzwidrigkeit |
| Leitsatz: | Die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung einer Gerichtsperson durch die Kammer unter Einschluss des Abgelehnten, weil der Antrag rechtsmissbräuchlich ( aus Verzögerungsabsicht ) gestellte worden sei, ist als greifbar gesetzeswidrige Entscheidung anzusehen, die trotz § 49 Abs. 3 ArbGG auch im arbeitsrechtlichen Verfahren den Beschwerdeweg eröffnet, wenn der Ablehnungsbeschluss sich nicht über die vorgebrachten Ablehnungsgründe verhält. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 426/01 | |
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