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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAblehnung eines Richters nach erfolgloser Selbstablehnung bei Identität des Ablehnungsgrundes. 

Ablehnung eines Richters nach erfolgloser Selbstablehnung bei Identität des Ablehnungsgrundes.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 B 30.97 vom 18.02.1998

Rechtsgebiete:ZPO, VwGO
Schlagworte:Ablehnung von Richtern wegen Mitwirkung an einem die Selbstablehnung eines anderen Richters für unbegründet erklärenden Beschluß, Ablehnung eines Richters nach erfolgloser Selbstablehnung bei Identität des Ablehnungsgrundes.
Stichwort:Ablehnung eines Richters nach erfolgloser Selbstablehnung bei Identität des Ablehnungsgrundes.
Leitsatz:Leitsätze:

Hat ein Gericht auf die Selbstablehnungsanzeige eines Richters nach § 48 ZPO hin unanfechtbar entschieden, daß der in Rede stehende Ablehnungsgrund keine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO rechtfertigt, so ist ein auf denselben Ablehnungsgrund gestütztes Ablehnungsgesuch gegen den betroffenen Richter unzulässig.

Beschluß des 11. Senats vom 18. Februar 1998 - BVerwG 11 B 30.97 -

I. OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.10.1996 - Az.: OVG 21 D 2/89.Ak -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 30.97




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