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Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

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OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 106/03 vom 08.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Stichwort:Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Leitsatz:Ein gerichtlicher (Pferde)Sachverständiger kann nicht deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, weil er zwar die Prozessbevollmächtigten der Klägerseite und eines Beklagten von einem Besichtigungs- und Untersuchungstermin eines Reitpferdes informiert hat, versehentlich aber nicht den Prozessbevollmächtigten des zweiten Beklagten (Einzelfallentscheidung).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 106/03




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