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Ablehnung eines Ehrenamts

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 22.01 vom 10.04.2002

Rechtsgebiete:GG, DRiG, BWG, EuWG, EuWO
Schlagworte:Ablehnung eines Ehrenamts, Berufsrichter, Europawahl, Gewaltentrennung, Verwaltungsrechtsweg, vollziehende Gewalt, Wahlvorstand, wichtiger Grund.
Stichwort:Ablehnung eines Ehrenamts
Leitsatz:Ein Berufsrichter kann das Ehrenamt eines Beisitzers des Wahlvorstandes für die Europawahl nicht mit der Begründung ablehnen, dass ein Richter nach § 4 Abs. 1 DRiG Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen darf.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 22.01




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