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Ablehnung durch den Arbeitgeber

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 216/02 vom 02.05.2002

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber
Stichwort:Ablehnung durch den Arbeitgeber
Leitsatz:Aus Sinn und Zweck der Stufenregelung in § 8 TzBfG folgt, dass die schriftliche Ablehnung des Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber erst erfolgen darf, wenn Erörterungen im Sinne des § 8 Abs. 3 TzBfG durchgeführt worden sind. Eine vorher erfolgte Ablehnung erzeugt keine Rechtswirkungen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 216/02




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