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Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 5/01 vom 11.09.2001

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit
Stichwort:Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit
Leitsatz:1. Lehnt eine Betriebspartei den Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Besorgnis der Befangenheit ab, bestimmt sich das weitere Verfahren entsprechend den Vorschriften der ZPO über die Ablehnung von Schiedsrichtern im schiedsgerichtlichen Verfahren.

2. Über die Ablehnung befindet die Einigungsstelle. Der Vorsitzende ist von der Teilnahme an der Beschlußfassung ausgeschlossen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 5/01




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