JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht.
| Rechtsgebiete: | BGB, BNotO, BeurkG |
| Schlagworte: | Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht. |
| Stichwort: | Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht. |
| Leitsatz: | Den Voraussetzungen einer Aufforderung gemäß § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB ist genügt, wenn unter Hinweis auf den notariellen Vertrag gefordert wird, die Genehmigung für die Vertretung (ohne Vertretungsmacht) zu erteilen. Eine weitergehende Hinweispflicht auf die Folgen nach Ablauf von 2 Wochen sieht das Gesetz nicht vor. Der Notar kann den Vollzug einer Urkunde verweigern, wenn eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass mangels fristgerechter Erklärung gemäß § 177 Abs. 2 Satz 2 BGB der Schwebezustand beendet war, der beurkundete Kaufvertrag mithin unwirksam geworden ist. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 301/01 | |
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