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Ablehnung des Rechtsschutzes durch die Gewerkschaft Beschwerde gegen die Entscheidung der Gewerkschaft vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 187/06 vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Ablehnung des Rechtsschutzes durch die Gewerkschaft Beschwerde gegen die Entscheidung der Gewerkschaft vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Stichwort:Ablehnung des Rechtsschutzes durch die Gewerkschaft Beschwerde gegen die Entscheidung der Gewerkschaft vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Genießt der Antragsteller gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wird ihm der Rechtsschutz durch die Gewerkschaft ohne sachliche Begründung verweigert, muss der Antragsteller vor Inanspruchnahme der Allgemeinheit versuchen, eine Änderung der Entscheidung auf Versagung des Rechtsschutzes gem. § 8 Ziff. 2 der Rechtsschutzlinien durch Einlegung der Beschwerde zu erreichen. Unterlässt er dies, ist der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückzuweisen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 187/06




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