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Ablehnung des PKH-Antrags wegen Nichtvorlage des ausgefüllten amtlichen Vordrucks bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Rechtsstreits

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 80/03 vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ablehnung des PKH-Antrags wegen Nichtvorlage des ausgefüllten amtlichen Vordrucks bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Rechtsstreits
Stichwort:Ablehnung des PKH-Antrags wegen Nichtvorlage des ausgefüllten amtlichen Vordrucks bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Rechtsstreits
Leitsatz:Ist der PKH-Antrag vor Ende der Instanz oder des Verfahrens gestellt, werden die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die "entsprechenden Belege" gemäß § 117 Abs. 2 ZPO aber erst nach Instanz- oder Verfahrensbeendigung eingereicht, kann Prozesskostenhilfe nicht mehr bewilligt werden.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 80/03




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