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Ablehnung der Erfüllung

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 13 Sa 692/04 vom 11.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, TVG
Schlagworte:Ausschlussfrist, Vergütung, Überzahlung, Geltendmachung, Ablehnung der Erfüllung
Stichwort:Ablehnung der Erfüllung
Leitsatz:Auch die Formulierung: "Ich würde Sie daher bitten zu bestätigen, dass Sie von der Rückforderung von ... Euro absehen", stellt eine Ablehnung der Erfüllung dar und setzt die 2. Stufe einer eventuell zu beachtenden entsprechenden Ausschlussfrist (gerichtliche Geltendmachung) in Lauf.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 692/04




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