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Ablauf der Mindestbindungsfrist

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BSG – Urteil, B 12 KR 19/06 R vom 13.06.2007

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Stichworte: Krankenversicherung - unbeschränktes Wahlrecht bei Neuaufnahme einer Beschäftigung nach Zeit der Familienversicherung - Ablauf der Mindestbindungsfrist
Stichwort:Ablauf der Mindestbindungsfrist
Leitsatz:Werden jeweils Versicherungspflicht begründende Beschäftigungen durch eine Zeit der Familienversicherung unterbrochen, steht Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Aufnahme der neuen Beschäftigung ein unbeschränktes Wahlrecht zu Gunsten einer anderen als der bisherigen Kasse jedenfalls dann zu, wenn die Mindestbindungsfrist abgelaufen ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 19/06 R




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