JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ablauf
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Vorläufige Zulassung, Erledigung, Nachrücken, Tatsächliches Zulassungssemester, Ablauf, Kostenverteilung, Loschance |
| Stichwort: | Ablauf |
| Leitsatz: | Bei offenem Verfahrensausgang und Eintritt des erledigenden Ereignisses im Beschwerdeverfahren, ohne dass dies auf einer freiwilligen Entscheidung eines Beteiligten beruht, entspricht es billigem Ermessen im Sinne des § 161 Abs. 2 VwGO, die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufzuheben und bei der Kostenverteilung für das erstinstanzliche Verfahren die vom Antragsteller lediglich erreichte und hingenommene Loschance zu berücksichtigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 82/07 | |
| Rechtsgebiete: | WVG |
| Schlagworte: | Ablauf, Änderung, Begründungsfrist, Beitragsordnung, Bekanntmachung, Bemessungsgrundsätze, Bodenverband, Konkretisierung, Rechtsnorm, Satzungsrecht, Verkündung, Wasserverband, Wirksamkeit |
| Stichwort: | Ablauf |
| Leitsatz: | Ändert sich Satzungsrecht zu einem Zeitpunkt, in dem in einem verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits abgelaufen ist, hat das Beschwerdegericht diese Änderung in seine Prüfung einzubeziehen. Regelt ein Wasser- und Bodenverband in seiner Verbandssatzung die Grundsätze der Beitragsbemessung und behält er die Konkretisierung dieser Grundsätze einer durch die Verbandsversammlung zu beschließenden Beitragsordnung vor, so bedarf auch die Beitragsordnung als abstrakt-generelle Regelung zu ihrer Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 1044/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Berufungsbegründungsfrist, Beginn, Ablauf, Berufung, Berufungsbegründung, Frist |
| Stichwort: | Ablauf |
| Leitsatz: | Nach dem infolge einer Gesetzesänderung die Begründungsfrist nicht mehr durch die Einlegung des Rechtsmittels in Lauf gesetzt wird (sondern durch die Zustellung der anzufechtenden Entscheidung), muss nicht erst über den Antrag auf Wiedereinsetzung entschieden worden sein, um die Begründungsfrist in Lauf zu setzen. Wird die Fristversäumung (Berufungseinlegung) noch während des Laufs der Begründungsfrist bemerkt, muss die Berufung innerhalb der Frist begründet werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 51/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist, Ablauf, Treuwidrigkeit |
| Stichwort: | Ablauf |
| Leitsatz: | Das Berufen des Arbeitnehmers auf den Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist auch dann nicht treuwidrig, wenn er gegenüber dem Arbeitgeber wiederholt seine Bereitschaft signalisiert hat, einen Aufhebungsvertrag schließen zu wollen und der Arbeitgeber deshalb zunächst nicht kündigt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 383/06 | |
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