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Abkürzung der Stellungnahmefrist im Mitbestimmungsverfahren zur ordentlichen Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1795/05 vom 25.04.2006

Rechtsgebiete:MVG
Schlagworte:Abkürzung der Stellungnahmefrist im Mitbestimmungsverfahren zur ordentlichen Kündigung
Stichwort:Abkürzung der Stellungnahmefrist im Mitbestimmungsverfahren zur ordentlichen Kündigung
Leitsatz:Wird im Mitbestimmungsverfahren zur ordentlichen Kündigung die Frist zur Stellungnahme abgekürzt, ohne dass ein dringender Fall vorliegt, gibt die Mitarbeitervertretung keine Stellungnahme ab, gilt die Zustimmung zur Kündigung nicht als erteilt. Diese Rechtsfolge tritt auch ein, wenn die Mitarbeitervertretung die Abkürzung der Frist nicht gerügt hat.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1795/05




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