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Abkömmlinge

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 52/03 vom 30.05.2003

Rechtsgebiete:BVFG/2001, BVFG/1993
Schlagworte:Spätaussiedler, Abkömmlinge, Erklärung zur deutschen Nationalität, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Einbeziehungsbescheid, Tod der Bezugsperson
Stichwort:Abkömmlinge
Leitsatz:1. Die Einbeziehung eines Abkömmlings in den Aufnahmebescheid eines deutschen Elternteils verliert nicht schon dadurch ihre Wirkung, dass der Elternteil vor der Aussiedlung verstirbt.

2. Wer im Zeitpunkt seiner Aussiedlung noch nicht 16 Jahre alt war, konnte sich bis dahin weder zur deutschen Nationalität erklären noch zum deutschen Volkstum bekennen; soweit er nicht nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat, kann er schon deshalb nicht aus eigenem Recht Spätaussiedler sein.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 52/03



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 01.71 vom 17.10.2002

Rechtsgebiete:GG, BVFG, VwGO
Schlagworte:Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit, Spätaussiedler, Abkömmlinge, Aufnahme, Nachholung der Eintragung im Aufnahmebescheid, Feststellungsklage
Stichwort:Abkömmlinge
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 01.71

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2015/01 vom 12.09.2002

Rechtsgebiete:RuStAÄndG 1974, RuStAG
Schlagworte:Erklärungserwerb, Erstreckung, Abkömmlinge, Adoption
Stichwort:Abkömmlinge
Leitsatz:Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 RuStAÄndG 1974 erstreckt sich auf die zum Erklärungszeitpunkt vorhandenen Abkömmlinge des Erklärenden, wenn diese bei gleichberechtigungskonformem Staatsangehörigkeitsrecht nach ihm die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2015/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 18.99 vom 02.05.2001

Rechtsgebiete:GG, RuStAG, StAG, 1. StAngRegG, Volkslistenverordnung, Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen
Schlagworte:Abkömmlinge, Danzig, Einbürgerung, Erlebensgeneration, Ermessenseinbürgerung, Folgenbeseitigungslast, Juden, Mehrstaatigkeit, Nichtigkeit, rassisch Verfolgte, Sammeleinbürgerung, Wiedergutmachung.
Stichwort:Abkömmlinge
Leitsatz:1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Volkslistenverordnung i.d.F. vom 31. Januar 1942, der den Ausschluss der Juden von der Sammeleinbürgerung der Danziger Staatsangehörigen vorsah, war von Anfang an nichtig.

2. Im Rahmen der Ermessensausübung nach § 13 StAG ist zu Gunsten der Abkömmlinge der von der Sammeleinbürgerung der Danziger Staatsangehörigen ausgeschlossenen Juden der Rechtsgedanke des Art. 116 Abs. 2 GG zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Ermessenseinbürgerung in diesen Fällen nicht auf die "Erlebensgeneration" beschränkt werden darf.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 18.99


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