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Abkömmling

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2002/07 vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:GG, BVFG
Schlagworte:Vertriebener, Ehegatte, Umsiedler, Abkömmling, Aufnahme
Stichwort:Abkömmling
Leitsatz:Der nichtdeutsche Ehegatte einer vor dem 01.01.1993 eingereisten Vertriebenen, der selbst erst nach diesem Stichtag nach Deutschland gekommen ist, kann außerhalb des Aufnahmeverfahrens nach §§ 26 ff. BVFG "Aufnahme finden" i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2002/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 33/06 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Deutschkenntnisse, Kind, Spätaussiedler, Spätaussiedler, Abkömmling, Spätaussiedlerbescheinigung
Stichwort:Abkömmling
Leitsatz:Erstreben Kinder über ihren Status als Abkömmlinge eines Spätaussiedlers hinaus ihre eigene Anerkennung als Spätaussiedler, sind die allgemeinen Maßstäbe für die Beantwortung der Frage anzuwenden, ob diese i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen können. Eine zunehmende Herabsetzung bzw. Abschwächung der Maßstäbe bei geringerem Lebensalter eines Kindes, die auf eine Modifizierung des Tatbestandes des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG hinauslaufen würde, kommt demgegenüber nicht in Betracht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 33/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 14.04 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Abkömmling
Stichwort:Abkömmling
Leitsatz:Abkömmlinge (Enkel), die erst nach der Ausreise der Bezugsperson geboren worden sind, können nicht nach § 27 Abs. 2 BVFG in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson einbezogen werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 14.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 10.04 vom 24.02.2005

Rechtsgebiete:BVFG (F.1993 bzw. 2001)
Schlagworte:Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der Bezugsperson im Verfahren der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG für -, Bindung, keine - der Ausstellungsbehörde an die Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft, Spätaussiedler, keine Bindung an Feststellung der Eigenschaft als - im Verfahren der Erteilung einer Abkömmlingsbescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG
Stichwort:Abkömmling
Leitsatz:Im Verfahren der Erteilung einer Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 15 Abs. 2 BVFG besteht keine Bindung an die Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der Bezugsperson nach § 15 Abs. 1 BVFG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 10.04


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