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Abhilfeentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 196/08 vom 20.10.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Abhilfeentscheidung, Prozesskostenhilfe, Zurückverweisung
Stichwort:Abhilfeentscheidung
Leitsatz:1. Will das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde des Antragstellers die Gründe für seinen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss nicht aufrechterhalten, darf es der Beschwerde nicht in der Weise "abhelfen", dass es lediglich den versagenden Beschluss aufhebt; vielmehr muss es auch über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe selbst befinden.

2. Leidet der Abhilfebeschluss oder das Abhilfeverfahren an Mängeln, ist das Beschwerdegericht befugt, den Nichtabhilfebeschluss wegen derartiger Mängel aufzuheben und die Sache gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO zur erneuten Abhilfeentscheidung zurückzuverweisen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 196/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 130/05 vom 26.05.2005

Rechtsgebiete:GVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Rückgabe an Arbeitsgericht, Rechtswegentscheidung ohne Gründe, ohne Rechtsmittelbelehrung, nicht zugestellt
Stichwort:Abhilfeentscheidung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 130/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1522/03 vom 05.01.2005

Rechtsgebiete:LVwVfG, VwGO
Schlagworte:Anderweitige Erledigung des Widerspruchsverfahrens, Flucht aus dem Rechtsbehelf, Verfahrensherrschaft, Abhilfeentscheidung, Verböserung, Nachträgliche Satzungsheilung, Billigkeit, Kostenentscheidung
Stichwort:Abhilfeentscheidung
Leitsatz:1. Solange die Ausgangsbehörde vor Eintritt des Devolutiveffekts die Verfahrensherrschaft über das Widerspruchsverfahren hat, ist sie für die Entscheidung über die Kosten des Widerspruchsverfahrens zuständig.

2. Bei der Auslegung des Begriffs der Erledigung in § 80 Abs. 1 S. 5 LVwVfG darf auf die Rechtsgrundsätze des § 161 Abs. 2 VwGO zurückgegriffen werden.

3. Der Rechtsstreit über die Heranziehung zu einer Abgabe ist dann in der Hauptsache erledigt, wenn eine ursprünglich in ihrer Rechtmäßigkeit fragliche satzungsrechtliche Grundlage durch eine "gültige" ersetzt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 40.91 -, KStZ 1993, 110; Senatsbeschluss vom 23.7.1992, VBlBW 1993, 18).

4. Bei Erledigung durch nachträgliche Heilung einer Abgabensatzung entspricht die Kostentragung durch den Abgabengläubiger billigem Ermessen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1522/03

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 22/04 vom 04.02.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, GVG
Schlagworte:Rechtsweg, Rechtswegentscheidung, Abhilfeentscheidung, Gremium, Kammerentscheidung, Zurückverweisung
Stichwort:Abhilfeentscheidung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 22/04


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