JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abhilfe
| Rechtsgebiete: | EMRKG, ZPO, GG |
| Stichwort: | Abhilfe |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BGH - Beschluss, III ZB 99/08 | |
| Rechtsgebiete: | KStG 2002, EStG 200, DBA-Schweiz, AO, EG |
| Schlagworte: | Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft: Erstattungsanspruch - Abgeltungswirkung - bei Vermeidung der Doppelbesteuerung durch ein DBA kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht |
| Stichwort: | Abhilfe |
| Leitsatz: | 1. Die Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer setzt entweder den Erlass eines Freistellungsbescheids oder eine Änderung oder Aufhebung der Steueranmeldung voraus, auf der die Abführung der Steuer beruht. Der Freistellungsanspruch kann, wenn der Kapitalertrag weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, auf eine analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 EStG 2002 gestützt werden. Zuständig für die Entscheidung über dieses Freistellungsbegehren ist das FA (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung). 2. Die Körperschaftsteuer für Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002, die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 dem Steuerabzug unterliegen, ist bei einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft als Bezieherin der Einkünfte nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG 2002 durch den Steuerabzug abgegolten. Dass die Kapitalerträge nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben, ändert daran nichts. 3. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrfreiheit; eine etwaige doppelte Besteuerung ist nach Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Schweiz 1971 durch entsprechende steuerliche Entlastungsmaßnahmen in der Schweiz zu vermeiden. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 53/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Abhilfe, Aufenthaltsbeschränkung, Kostengrundentscheidung, Wohnsitznahme |
| Stichwort: | Abhilfe |
| Leitsatz: | 1. Eine Kostengrundentscheidung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG setzt grundsätzlich eine behördliche Entscheidung über den Widerspruch nach §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO voraus. Die Einstellung des Widerspruchsverfahrens durch die Widerspruchsbehörde genügt nicht. 2. Der Erfolg eines eingelegten Widerspruchs ist am tatsächlichen (äußeren) Verfahrensgang der §§ 68 ff. VwGO zu messen; ein Widerspruch ist erfolgreich, wenn die Ausgangsbehörde abhilft, weil sie den Widerspruch für begründet hält. 3. Ist durch eine gerichtliche Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Auflage nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG wiederhergestellt, weil das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahren als offen ansieht und eine Interessenabwägung zugunsten des Ausländers vornimmt, und nimmt im Anschluss daran die Ausländerbehörde die vor Erlass dieser Auflage bestehende Aufenthaltsbeschränkung und Wohnsitznahmeverpflichtung in eine neue Duldung wieder auf, ist darin keine Abhilfeentscheidung im Sinne des § 72 VwGO zu sehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 4/09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, sofortige Beschwerde, Abhilfe, Kostenentscheidung |
| Stichwort: | Abhilfe |
| Leitsatz: | 1. Wird einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren in vollem Umfang durch den Rechtspfleger abgeholfen, hat dieser auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Maßgabe der §§ 91 und 92 ZPO zu entscheiden. 2. § 93 ZPO findet keine entsprechende Anwendung zu Gunsten des Erstattungsberechtigten, wenn dieser die im Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhobenen Einwendungen des Erstattungspflichtigen für berechtigt erachtet. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 277/08 | |
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