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Abhängigkeit von der Zahl der Wochenarbeitstage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 314/97 vom 28.04.1998

Rechtsgebiete:BUrlG, BAT-KF
Schlagworte:Urlaubsdauer - Abhängigkeit von der Zahl der Wochenarbeitstage
Stichwort:Abhängigkeit von der Zahl der Wochenarbeitstage
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist.

2. § 48 Abs. 4 Unterabs. 4 BAT-KF ist nur auf die Berechnung eines Urlaubsanspruchs während des Kalenderjahres anzuwenden. Wird die Verteilung der Arbeitszeit im Übertragungszeitraum geändert, ist die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Resturlaubs unter Zugrundelegung der Regelungen im BUrlG neu zu bestimmen.

Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 28. April 1998
- 9 AZR 314/97 -

I. Arbeitsgericht
Oberhausen
- 3 Ca 1635/96 -
Urteil vom 17. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 8 (18) Sa 1586/96 -
Urteil vom 07. Januar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 314/97




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