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Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen -Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KN 1/07 KR R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB V, BGB
Schlagworte:Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen -Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung
Stichwort:Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von der objektiven Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung nach allein medizinischen Erfordernissen -Freiheit des Gerichts bei der Prüfungsreihenfolge für die Begründung der Entscheidung
Leitsatz:1. Ist eine Klage aus mehreren Gründen gerechtfertigt oder aus mehreren Gründen abzuweisen, so ist es Sache des Gerichts, auf welchen Grund es seine Entscheidung stützt (Fortführung von BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 = BSGE 63, 37, 41 f = SozR 1300 § 45 Nr 34; Abgrenzung zu BSG vom 10.4.2008 - B 3 KR 19/05 R = SozR 4-2500 § 39 Nr 12).

2. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse setzt insbesondere die objektive Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung des Versicherten nach allein medizinischen Erfordernissen voraus (Anschluss an BSG vom 25.9.2007 - GS 1/06 = BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr 10).
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KN 1/07 KR R




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