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Abhängigkeit des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 6588/99 vom 14.11.2000

Rechtsgebiete:VerbrKrG
Schlagworte:Abhängigkeit des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht
Stichwort:Abhängigkeit des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht
Leitsatz:Ein Kredit ist nicht im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht, wenn der Darlehnsvertrag ohne vorherige Bestellung von Grundpfandrechten wirksam abgeschlossen worden ist und die Bestellung von Grundpfandrechten erst für die Auszahlung des Darlehnbetrages erforderlich ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 4 U 6588/99




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