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Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 87/06 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:AO, EStG
Schlagworte:Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft - Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen, als fehlerhaft erkannten Steuerverwaltungsaktes
Stichwort:Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft
Leitsatz:Wird dem Gesellschafter einer Personengesellschaft eine (zusätzliche) Vergütung gewährt, die nicht durch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sondern durch das Bestreben veranlasst ist, ihn vorzeitig an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft zu beteiligen, so handelt es sich um eine Entnahme des Gesellschafters.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 87/06




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