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Abgrenzung zur Aufwandsentschädigung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 29.99 vom 13.07.2000

Rechtsgebiete:MuSchV, BBesG
Schlagworte:Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche, Weitergewährung einer - während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, Besoldung, Abgrenzung zur Aufwandsentschädigung, Dienstbezüge, Begriff, Weiterzahlung während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, Mutterschutz, Weitergewährung von Dienstbezügen während des Beschäftigungsverbots, Weitergewährung einer Aufwandsentschädigung während des Beschäftigungsverbots.
Stichwort:Abgrenzung zur Aufwandsentschädigung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Aufwandsentschädigungen dürfen nur unmittelbar durch die Dienstausübung entstehende Kosten abgelten.

2. Für die Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots besteht kein Anspruch auf Fortzahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung. (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 30.99 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt).

Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 29.99

I. VG Schwerin vom 19.11.1996 - Az.: VG 1 A 103/94 -

II OVG Greifswald vom 18.11.1998 - Az.: OVG 2 L 5/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 29.99



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 30.99 vom 13.07.2000

Rechtsgebiete:MuSchV, BBesG
Schlagworte:Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche, Weitergewährung einer - während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, Besoldung, Abgrenzung zur Aufwandsentschädigung, Dienstbezüge, Begriff, Weiterzahlung während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, Mutterschutz, Weitergewährung von Dienstbezügen während des Beschäftigungsverbots, Weitergewährung einer Aufwandsentschädigung während des Beschäftigungsverbots.
Stichwort:Abgrenzung zur Aufwandsentschädigung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Aufwandsentschädigungen dürfen nur unmittelbar durch die Dienstausübung entstehende Kosten abgelten.

2. Für die Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots besteht kein Anspruch auf Fortzahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung.

Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 -

I. VG Schwerin vom 06.11.1996 - Az.: VG 1 A 45/93 -
II OVG Greifswald vom 18.11.1998 - Az.: OVG 2 L 263/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 30.99


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