JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs als -
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs als - |
| Stichwort: | Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs als - |
| Leitsatz: | Leitsatz: Sozialhilferechtlich ist Einkommen alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Dabei ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluß auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluß als maßgeblich bestimmt (normativer Zufluß) Aufgabe der sog. Identitätstheorie. Danach ist die Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs Einkommen i.S. von § 76 Abs. 1 BSHG. Urteil des 5. Senats vom 18. Februar 1999 - BVerwG 5 C 16.98 - I. VG Schleswig vom 22.05.1996 - Az.: VG 10 A 49/94 - II. OVG Schleswig vom 20.02.1998 - Az.: OVG 1 L 5/98 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.98 | |
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