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Abgrenzung zu OWi

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 220/08 vom 24.06.2008

Rechtsgebiete:StVG, StGB, StPO
Schlagworte:Nötigung im Straßenverkehr, Teilaufhebung, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Führerscheins, rechtsfehlerhafte Maßnahmen, Abgrenzung zu OWi, Abgrenzung zur Straßenverkehrsgefährdung, Gewalt, zweckgerichtete Handlung, Nötigungszweck, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Stichwort:Abgrenzung zu OWi
Leitsatz:Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i.S. des § 240 StGB.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 220/08




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