JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abgrenzung von Unterlassungsverfügungen
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen, Abgrenzung von Unterlassungsverfügungen |
| Stichwort: | Abgrenzung von Unterlassungsverfügungen |
| Leitsatz: | 1. Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen ist kein Einzelrichter i. S. v. § 568 Satz 1 ZPO. 2. Zur Abgrenzung zweier zeitgleich erlassenen Unterlassungsverfügungen gegen eine GmbH und gegen ihren Geschäftsführer persönlich. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 90/02 | |
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