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Abgrenzung von Unterlassungsverfügungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 90/02 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen, Abgrenzung von Unterlassungsverfügungen
Stichwort:Abgrenzung von Unterlassungsverfügungen
Leitsatz:1. Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen ist kein Einzelrichter i. S. v. § 568 Satz 1 ZPO.

2. Zur Abgrenzung zweier zeitgleich erlassenen Unterlassungsverfügungen gegen eine GmbH und gegen ihren Geschäftsführer persönlich.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 90/02




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