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Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 94/06 vom 11.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge
Stichwort:Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge
Leitsatz:Die Formulierung in dem privatschriftlichen Einzeltestament eines Ehegatten "Sollte meine Frau ebenfalls sterben so gilt folgendes" kann dahin ausgelegt werden, dass es sich bei der unter dieser Bedingung erfolgten Zuwendung an ein Kind nur um eine Ersatzerbeneinsetzung, nicht jedoch um eine weitergehende Nacherbenberufung handelt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 94/06




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