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Abgrenzung Bereitschaftsdienst

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 799/06 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden
Stichwort:Abgrenzung Bereitschaftsdienst
Leitsatz:Ist für einen Angestellten rechtswirksam Bereitschaftsdienst im Anschluss an die Regelarbeitszeit angeordnet, kann der Arbeitgeber, wenn über den Ablauf der Regelarbeitszeit hinausgehend noch Arbeit anfällt, den bereits festgelegten Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen. Er ist nicht darauf angewiesen, insoweit Überstunden anzuordnen.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 799/06




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