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Abgrenzung: Baugewerbe

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 438/00 vom 16.05.2001

Rechtsgebiete:VTV
Schlagworte:Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk
Stichwort:Abgrenzung: Baugewerbe
Leitsatz:Für die Zuordnung eines Betriebes zum Dachdeckerhandwerk, der vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV nicht erfaßt wird, kann es ausreichen, wenn mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit in Anspruch nehmende Arbeiten, die auch dem Baugewerbe zuzurechnen sind ("Sowohl-als-auch"-Tätigkeiten) von "gelernten Arbeitnehmern" des Dachdeckerhandwerks ausgeführt werden. Als "gelernter Arbeitnehmer" in diesem Sinne sind nicht nur Gesellen, sondern auch solche Arbeitnehmer anzusehen, die durch fachkundige Einweisung Kenntnisse und Fertigkeiten im Dachdeckerhandwerk über einen eng begrenzten Teil dieses Gewerkes hinaus erworben haben.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 438/00




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