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Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 856/07 vom 10.03.2008

Rechtsgebiete:AÜG, BGB
Schlagworte:Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag
Stichwort:Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag
Leitsatz:Die Eingliederung in die Betriebsorganisation und die Erteilung von arbeitsrechtlichen Weisungen stellen die wesentlichen Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Dienstvertrag dar.

Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Dienst-/Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt wird und es dabei nur gelegentlich zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Dienstberechtigten/Werkbestellers kommt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 856/07




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