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Abgrenzbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1413/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:GG, MPhG, HeilprG, 1. DVO HeilprG, PhysTh-APrV
Schlagworte:Abgrenzbarkeit, Ärztliche Verordnung, Befunderhebung, Beschränkte Heilpraktikererlaubnis, Eigenständige Tätigkeit, Erlaubniszwang, Heilhilfsberuf, Mittelbare Gesundheitsgefährdung, Selbständige Berufsausübung, Physiotherapeut
Stichwort:Abgrenzbarkeit
Leitsatz:Der Erlaubniszwang aus § 1 Abs. 1 HeilprG findet für Behandlungen aus dem Aufgabenbereich eines Physiotherapeuten keine Anwendung, wenn sie von einer Person ausgeführt werden, der bereits eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG erteilt wurde.

Die Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis kommt nicht in Betracht, weil insoweit ein hinreichend abgrenzbares und aus dem Bereich der allgemeinen Heilkunde ausdifferenziertes Gebiet nicht vorliegt (entgegen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1413/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2518/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:GG, MPhG, HeilprG, 1. DVO HeilprG
Schlagworte:Abgrenzbarkeit, Ärztliche Verordnung, Beschränkte Heilpraktikererlaubnis, Eigenständige Tätigkeit, Gefährlichkeit, Heilhilfstätigkeit, Selbständige Berufsausübung, Masseur, Medizinischer Bademeister
Stichwort:Abgrenzbarkeit
Leitsatz:Die Berufsausübung eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 MPhG zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt.

Der Erteilung einer auf den Aufgabenbereich eines Masseurs und medizinischen Bademeisters beschränkten Heilpraktikererlaubnis steht überdies entgegen, dass insoweit ein gegenständlich abgrenzbarer, vom Bereich der allgemeinen Heilkunde hinreichend ausdifferenzierter Teilbereich nicht vorliegt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2518/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10601/07.OVG vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenart, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, wegemäßige Erschließung, Zugänglichkeit, Durchgangsverkehr, Anliegerverkehr, Gemeindeanteil, öffentliche Einrichtung, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Gebietsteil, abgrenzbarer Gebietsteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, funktionaler Zusammenhang, Angewiesensein, Feldwegenetz, Feld-, Weinbergs- und Waldwege, innerörtliche Straßennetz, Straßensystem, Straßensteuer, Gegenleistung, Entgeltlichkeit, Entgeltcharakter, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Außenbereichsgrundstück, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Glättung, Kleinbetrag, Beitragsmaßstab, Ortsbezirk, Abgrenzbarkeit, Tiefenbegrenzung, Typisierung, Pauschalierung
Stichwort:Abgrenzbarkeit
Leitsatz:Durch die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, bleibt die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten. Diese Abgrenzbarkeit einzelner Gebietsteile ist in erster Linie räumlich-tatsächlich zu verstehen; daneben kann sie sich auch aus einer rechtlichen Aufteilung einer Gemeinde in Ortsbezirke ergeben.

Auch nach § 10a KAG setzt die Beitragspflicht - neben der Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit - die bauliche oder in ähnlicher Weise qualifizierte Nutzbarkeit des zu veranlagenden Grundstücks voraus. Außenbereichsgrundstücke sind auch dann nicht beitragspflichtig, wenn sie bebaut sind.

Für eine Satzungsregelung, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden, fehlt die gesetzliche Grundlage.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10601/07.OVG


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