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abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 UF 211/02 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, VAHRG
Schlagworte:Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, Sicherungsabtretung
Stichwort:abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung
Leitsatz:Zur Berücksichtigung von zur Sicherheit abgetretenen Anwartschaften aus einer privaten Rentenversicherung beim Versorgungsausgleich.

Soweit die Forderung, die abgesichert werden soll, bereits beim Zugewinnausgleich das Vermögen mindernd berücksichtigt worden ist, bleibt die Sicherungsabtretung beim Versorgungsausgleich unbeachtlich. Andernfalls würde die beim Zugewinn in Anrechnung gebrachte Schuld des einen Ehegatten noch einmal - also doppelt - berücksichtigt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 UF 211/02




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