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Abgeordnetengesetz

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 B 1503/09 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:AFIG, AFIVO, EMRK, Grundsatzvereinbarung, IBH-Gesetz, VO (EG) 1290/2005, VO (EG) 259/2008, VO (EG) 885/2006
Schlagworte:Agrarsubvention, Datenschutz, Internet, Investitionsbank Hessen - IBH -, Veröffentlichung, Zahlstelle
Stichwort:Abgeordnetengesetz
Leitsatz:1. Es bestehen keine erheblichen Zweifel an der Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, die die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Subventionen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorsehen.

2. Zuständige Stelle für die Zahlung dieser Subventionen und damit auch für die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen im Internet ist in Hessen nunmehr die Investitionsbank Hessen (IBH). Rechtsschutz, mit dem die Datenveröffentlichung im Internet verhindert werden soll, ist deshalb gegenüber der IBH zu suchen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 1503/09



OLG-CELLE – Beschluss, 10 UF 86/08 vom 12.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungsausgleich
Stichwort:Abgeordnetengesetz
Leitsatz:1. Zur Berechnung des Ehezeitanteils einer Ministerversorgung und einer Abgeordnetenversorgung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.

2. Bei Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 1587 f Nr. 2 BGB ist die schuldrechtliche Ausgleichsrente um den im Rahmen des § 1587 b Abs. 5 BGB durchgeführten öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich zu kürzen. Dabei ist der insoweit maßgebende Höchstbetrag neu zu bestimmen.

3. Nach Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen des § 1587 g Abs. 2 S. 2 BGB kommt eine Abfindung nach § 1587 l BGB nicht mehr in Betracht (im Anschluss an BGH FamRZ 2004, 1024, 1026).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 10 UF 86/08

BFH – Urteil, VI R 13/06 vom 11.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, GG, AbgG
Stichwort:Abgeordnetengesetz
Leitsatz:Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, so kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 13/06

BFH – Urteil, VI R 63/04 vom 11.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, FGO, AbgG BW
Stichwort:Abgeordnetengesetz
Volltext: BFH - Urteil, VI R 63/04


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