JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abgeltungswirkung
| Rechtsgebiete: | KStG 2002, EStG 200, DBA-Schweiz, AO, EG |
| Schlagworte: | Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft: Erstattungsanspruch - Abgeltungswirkung - bei Vermeidung der Doppelbesteuerung durch ein DBA kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht |
| Stichwort: | Abgeltungswirkung |
| Leitsatz: | 1. Die Erstattung einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer setzt entweder den Erlass eines Freistellungsbescheids oder eine Änderung oder Aufhebung der Steueranmeldung voraus, auf der die Abführung der Steuer beruht. Der Freistellungsanspruch kann, wenn der Kapitalertrag weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, auf eine analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 EStG 2002 gestützt werden. Zuständig für die Entscheidung über dieses Freistellungsbegehren ist das FA (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung). 2. Die Körperschaftsteuer für Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002, die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 dem Steuerabzug unterliegen, ist bei einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft als Bezieherin der Einkünfte nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG 2002 durch den Steuerabzug abgegolten. Dass die Kapitalerträge nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben, ändert daran nichts. 3. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrfreiheit; eine etwaige doppelte Besteuerung ist nach Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Schweiz 1971 durch entsprechende steuerliche Entlastungsmaßnahmen in der Schweiz zu vermeiden. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 53/07 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Vergütung, Rechtszug, Abgeltungswirkung |
| Stichwort: | Abgeltungswirkung |
| Leitsatz: | Der Vergütungsanspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe während des Berufungsverfahrens beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse erfasst alle gebührenauslösenden Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt nach dem Wirksamwerden seiner Beiordnung geleistet hat; dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass er bereits im Verfahren auf Zulassung der Berufung als Wahlanwalt tätig war und dabei die selben Gebührentatbestände verwirklicht hat (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.11.1998 - A 6 S 2151/97 -, AuAS 1999, 46). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, A 14 S 2175/00 | |
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