JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abgeltungsklausel
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Abgeltungsklausel, Verzicht Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Auslegung, AGB-Kontrolle |
| Stichwort: | Abgeltungsklausel |
| Leitsatz: | Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann mit der Abgeltungsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung aufgehoben werden. Der entsprechende Parteiwille ist durch Auslegung zu ermitteln. Eine solche Abgeltungsklausel ist keine überraschende Klausel i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB und stellt auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB dar. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 928/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Inhaltskontrolle, Dienstwagen, Überlassungsvertrag, Auslegung, Abgeltungsklausel, Aufhebungsvertrag, ungerechtfertigte Bereicherung, Gebrauchsvorteil |
| Stichwort: | Abgeltungsklausel |
| Leitsatz: | a) wirksame Vereinbarung einer Klausel in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag, die den Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Eintritt in den noch laufenden Dienstwagen-Leasingvertrag verpflichtet. Die Verletzung dieser Pflicht kann Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auslösen; b) Die Nutzung eines Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für das der Arbeitgeber weiterhin die komplette Leasingrate zahlt, stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung dar (nicht zustehender Gebrauchsvorteil), die zur Herausgabe des Wertersatzes verpflichtet; c) Eine Abgeltungsklausel in einem Abwicklungsvertrag, nach der alle aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung bestehenden Ansprüche abgelten soll, umfasst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt erst entstehende Ansprüche (hier: durch die weitere ungerechtfertigte Nutzung des Dienstwagens) nicht. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 2008/04 | |
"Abgeltungsklausel - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum