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Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 13.01 vom 04.07.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm, Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.
Stichwort:Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.
Leitsatz:1. Der Streit um die Verpflichtung der Exekutive zum Erlass oder zur Änderung untergesetzlicher Rechtsnormen ist nichtverfassungsrechtlicher Art (wie bish. Rspr.).

2. § 47 VwGO schließt Klagen nicht aus, mit denen ein Anspruch auf Erlass oder Änderung einer untergesetzlichen Rechtsnorm geltend gemacht wird (wie bish. Rspr.).

3. § 49 Abs. 3 BBesG enthält nicht nur eine Ermächtigung zum Verordnungserlass, sondern verpflichtet den Dienstherrn zur regelmäßigen Entschädigung der angefallenen notwendigen Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 13.01




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